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Schulpflichtig gewordene Kinder, die nicht schulreif sind, sind in die Vorschulstufe aufzunehmen. Ziel der Vorschulstufe ist es, den Kindern ein allmähliches Hineinwachsen in das Schulleben zu ermöglichen, um so späteren schulischen Misserfolgen vorzubeugen.
Sofern keine eigene Vorschulklasse zur Verfügung steht, wird das noch nicht schulreife Kind in die Vorschulstufe aufgenommen, die gemeinsam mit den anderen Schulstufen der Grundstufe I (Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe) geführt wird.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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