Sie befinden sich hier: Startseite > Wissenswertes > Wappen
Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden unterschieden:
Öffentliche Urkunden sind Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome der Universitäten), die
Von öffentlichen Urkunden kann eine beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) erstellt werden, die die Übereinstimmung von Original und Abschrift (Kopie) bestätigt.
Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Erben und Vererben
Geburt
Heirat
Kfz
Pension
Personalausweis
Reisepass
Staatsbürgerschaft
Todesfall
Umzug
Wahlen